17. Februar 2020
Aus Sicht von 21 Verbänden ist das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ein entscheidender Grund für die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens. Deshalb riefen die Verbände den Gesetzgeber im November 2019 mit der „Frankfurter Erklärung“ auf, zügig eine neue Gebührenordnung für Ärzte ( GOÄneu) auf den Weg zu bringen.
Am 13.2.20 wurde die Erklärung offiziell ans Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Der Vorstandsvorsitzende des Privatärztlichen Bundesverbandes (PBV), Herr Norbert A. Franz, sagt dazu: „Im Namen aller unterzeichnenden Verbände ersuchen wir mit der persönlichen Übergabe des Dokuments das Ministerium, das vorliegenden Reformwerk GOÄneu in Form einer entsprechenden Verordnung nunmehr unverzögert auf den Weg zu bringen.
Unter anderem heißt es in der Erklärung, dass die aus dem Jahr 1996 stammende GOÄ aufgrund jahrzehntelanger, schuldhafter Verweigerung der Politik nicht aktualisiert wurde. Diese Aufgabe habe die Ärzteschaft auf ausdrücklichen Wunsch (!) des Gesundheitsministers selbst übernommen.
to be continued….
19. Dezember 2019
Die aus dem Jahr 1982 stammende Gebührenordnung hinkt dem Stand der Wissenschaft weit hinterher. Moderne medizinische Leistungen müssen bislang über Analogziffern abgerechnet werden.
Schon seit Jahren wird versucht die GOÄ zu reformieren. Seit 2016 geht die Arbeit an der Neufassung mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. K. Reinhardt ( niedergelassener Arzt in eigener Praxis) voran.
Eine Basis für das neue Honorarverzeichnis mit über 5500 Einzelleistungen für alle Tätigkeiten liegt vor. Zum Beispiel soll die ärztliche Zuwendung ( “ sprechende Medizin“ ) zukünftig angemessen bewertet werden. Allerdings soll auch ein Arzt mit vielen technischen Leistungen nichts zu befürchten haben. Des Weiteren seien lt. Dr. Reinhardt einige, aktuell noch geltende, Abrechnungsausschlüsse vom Tisch.
Auch die, von der Politik ins Leben gerufene, KOMV ( Kommission für ein modernes Vergütungssystem) bemüht sich um Lösungen. Allerdings wird hier über eine Zusammenführung der bestehenden Honorarordnungen nachgedacht.
Für weitere Verhandlungen müsse das duale Versicherungssystem aber lt. dem Vorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr. D. Heinrich, unbedingt erhalten bleiben.
Es bleibt spannend !
23. Oktober 2019
Ja, das ist möglich,
wenn der Hausbesuch außerhalb der Sprechstunde, aber nicht zu den in Zuschlag E
(dringend/unverzüglich), Zuschlag F (20-22 Uhr sowie 6-8 Uhr), Zuschlag G (22-6 Uhr) oder Zuschlag H (Sa, So und Feiertag ) genannten Zeiten stattfindet (z.B. Mittwoch oder Freitag nachmittags).
11. Oktober 2019
In einigen besonderen Fällen ist es nötig, auf die intramuskuläre oder subkutane Impfung zu verzichten. Eine nasale Grippeimpfung ist hier die Alternative. Sie können diese mit der Analog-Ziffer A376 abrechnen. Der Eintrag in den Impfausweis ist nicht gesondert abzurechnen, er ist im Ansatz der Ziffer 1 enthalten.
2. Oktober 2019
Hochaktuelles Thema zum Jahresende/-beginn!
Haben Sie im Blick, welche Ihrer offenen Pateinten-Rechnungen demnächst verjähren?
Die Frist für den „Verfall“ der Rechnungen beträgt 3 Jahre. Eine schriftliche oder mündliche Mahnung während dieser Zeit unterbricht diese Frist nicht!
Lediglich die Teilbegleichung/Ratenzahlung oder ein schriftliches Schuldeingeständnis.
17. Juli 2019
Diese Ziffer verdient Ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie können die Ziffer 34 zweimal innerhalb 6 Monaten abrechnen (APK-Dauer: 20 min). Dies also möglichst einmal im Quartal.
Ganz oft geht diese Ziffer im Praxisalltag unter bzw. fristet ein stilles Dasein, weil die Praxen die Kriterien nicht als erfüllt sehen/wissen.
Es handelt sich hierbei um ein Gespräch/Erörterung einer nachhaltig lebensverändernden Erkrankung, bzw. eine aktuelle Veränderung der Krankheitssymptome. Hierzu zählt ebenfalls eine Feststellung einer chronischen Erkrankung, sowie eine erhebliche Verschlimmerung. Ebenso können Sie die Ziffer 34 im Rahmen eines präoperativen Gespräches ansetzen, wenn Sie z. B. Risiken, mögliche Folgen oder auch Ängste im Zusammenhang mit diesem Eingriff mit Ihrem Patienten besprechen. Diese Ziffer ist zeitlich begrenzt und kann wie jede andere Beratungsziffer ebenfalls je nach Aufwand und Zeit im Faktor erhöht werden. Bitte Begründung nicht vergessen – und eine schlüssige Dokumentation!
Mögliche Diagnosen für den Ansatz: Diabetes mellitus, Asthma bronchiale, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, bösartige Erkrankungen, schwere systemische Erkrankungen, schwere Hypercholesterinämie…..
10. Januar 2019
Um die GOÄ-Novelle weiter voran zu bringen hat die Bundesregierung eine im koalitionsvertrag vereinbarte Wissenschaftliche Kommision für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) eingesetzt, die im Juni 2018 per Erlass ihre Arbeit aufgenommen hat und aus 13 Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder dieser KOMV verfügen über besondere medizinische, gesundheitsökonomische und sozial- wie verfassungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen. Die Vergütung erfolgt über das BMG
(Bundesministerium für Gesundheit)
Bis spätestens 31.12.2019 soll ein Bericht vorliegen, der folgende Leitfragen beantwortet:
- Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden?
- Welche Probleme bestehen bei den geltenden unterschiedlichen Honorarordnungen in vertrags- und privatärztlichen Bereich?
- Welche grundsätzlichen Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen kommen in Betracht?
- Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen?
- Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
- Welche Vor- und Nachteile gäbe es?
Hinsichtlich dieses neu gesteckten Zeitrahmens ist mit einer endgültigen Novelle der GOÄ sicherlich nicht vor Mitte 2020 zu rechnen, da alle Gremien ihre Erkenntnisse und Empfehlungen einbringen sollen.
1. November 2018
Die Ziffer 15 ist eine wichtige Abrechnungsziffer bei chronisch kranken Patienten mit multimorbidem Krankheitsbild, bei älteren Patienten und bei neu aufgetretenen schwerwiegenden Erkrankungen, die eine umfassende Betreuung durch die Praxis bedeuten. Es handelt sich um die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer (KG, Logo, Ergo) und sozialer Maßnahmen (z.B. Verord. häuslicher Pflege, Verordnung psychotherapeutische Betreuung, etc.) während der kontinuierlichen ambulanten Behandlung des Patienten in Ihrer Praxis. Die Ziffer wird nicht direkt als Beratungsziffer angesetzt, sondern lediglich als Leistung , die neben der eigentlichen Behandlung stattfindet (z.B. Vermittlung zum Facharzt, ggf. Konsil, Überstellung ins Krankenhaus/Altenheim, Medikamentenumstellung, Erstellung Medikationsplan etc.)
Sie können die Ziffer 15 1x jährlich abrechnen. Es empfiehlt sich, dies rückblickend am Jahresende zu tun. Auch hier gilt: dokumentieren Sie deutlich, die Doku in der Patientenakte ist ein absolutes MUSS. Begründung auf der Rechnung ist prinzipiell nicht notwendig, vermeidet aber anfängliche Beanstandungen der Versicherer und hilft die Ziffer adäquat zu begründen!
Der Widerspruch bei Leistungsverweigerung durch die PKV lohnt sich! Wir erledigen das für Sie.
10. Mai 2018
Die Bestrebungen, die GOÄ auf einen modernen, und kontinuierlich den Gegebenheiten der Neuerungen in der Medizin angepassten Stand zu bringen, nehmen langsam Gestalt an. Auf dem 121. deutschen Ärztetag in Erfurt am 09.05.2018 wurde der Bundesärztekammer (BÄK) der Auftrag erteilt, die bis dato weit fortgeschrittenen Arbeiten an der Novellierung fortzuführen und hierbei alle wichtigen Institutionen wie Landesärztekammern, Berufsverbände und Fachgesellschaften mit ins Boot zu nehmen.
Einer von Teilen der Politik angedachten Zusammenführung von GOÄ und EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) wurde dabei eine klare Absage erteilt.
Als essentiell beim Erarbeiten des Entwurfes zur Leistungslegendierung wurde dabei eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung der künftigen Beschlüsse angesehen.
Durch die umfangreichen Berücksichtigungen aller Aspekte für eine Novellierung und die Einbeziehung der verschiedenen Fachgruppen ist mit der GOÄ-Novelle wohl nicht vor 2020 zu rechnen.
26. Mai 2016
Einen Tag vor dem 119. Deutschen Ärztetag trafen sich Vertreter des Bayrischen Facharztverbandes und Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV um verschiedene Anträge hinsichtlich der bestehenden GOÄ einzubringen und zu beraten.
Zum einen wurde beantragt, einen GOÄ-Inflationsausgleich in Form eines linearen Punktwerteanstieges der seit 20 Jahren bestehenden GOÄ-Leistungsabrechnung in die Diskussion zu bringen.
Zum anderen werden von der BFAV die geplanten Änderungen der Bundesärzteordnung BÄO, sowie des Paragrafenteils der GOÄ abgelehnt. Nach Meinung der Fachärzteschaft würden dadurch grundlegend Stukturen der GOÄ verändert.
Nähere Info´s unter:
https://www.bayerischerfacharztverband.de/bayerischer-facharztverband/aktuelles/artikelansicht/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=966&cHash=e73f13bcbf6bd2b3380eac2f08197ef0