23. Oktober 2019

Zuschlag A zu Hausbesuch ?

Ja, das ist möglich,
wenn der Hausbesuch außerhalb der Sprechstunde, aber nicht zu den in Zuschlag E
(dringend/unverzüglich), Zuschlag F (20-22 Uhr sowie  6-8 Uhr), Zuschlag G (22-6 Uhr) oder Zuschlag H (Sa, So und Feiertag ) genannten Zeiten stattfindet (z.B. Mittwoch oder Freitag nachmittags).