15. Oktober 2019

Ihre Rechnung wurde nicht voll erstattet?

Sie haben von Ihrer Versicherung Nachricht bekommen. Ihre eingereichte Rechnung wurde nicht voll erstattet. Ihre Versicherung rät Ihnen, mit dem Behandler/Arzt zu sprechen und die Rechnung anpassen zu lassen.
Hier kommen wir ins Spiel!
Da wir für die entsprechende Praxis die gesamte Rechnungs- und Mahnungserstellung übernommen haben, können Sie dies direkt mit uns klären. Melden Sie sich einfach telefonisch, per Fax oder per E-mail bei uns und lassen Sie uns den Ablehnungsbescheid zukommen. Wir klären den Sachverhalt  mit der Praxis, schreiben wenn nötig einen Widerspruch und betreuen Ihren Fall bis zur vollständigen Klärung.

Ihr Vorteil: Sie haben einen kompetenten und diskreten Ansprechpartner, der sich kümmert und die Sache für Sie zufriedenstellend zum Abschluss bringt. Melden Sie sich bei uns!

 

11. Juni 2019

PatientIn zufrieden – wir zufrieden

Unser oberstes Anliegen und unsere Freude ist es, Ihnen als Patienten den bestmöglichen Service zu bieten um Ihnen lästige Auseinandersetzungen mit Versicherern oder Unklarheiten rund um die Rechnungsstellung abzunehmen. Immer kompetent, freundlich und um Ihr Wohlergehen bemüht widmen sich alle unsere AbrechnungsspezialistInnen  dieser Aufgabe.

31. Mai 2019

Rechnung aus Versehen doppelt überwiesen?

Halb so schlimm!

Unser modernes Abrechnungssystem erkennt Doppelüberweisungen und überweist den zuviel geleisteten Betrag umgehend an Sie zurück. 2-4 Tage später haben Sie Ihr Geld wieder auf dem Konto – Versprochen!

25. November 2018

KVB und PostB versichert – aber „falscher“ Faktor

Für alle KVB und PostB-Versicherten gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen, die nur in bestimmten begründeten Fällen eine Steigerung des Faktors der Leistungsziffern der GOÄ erlauben. Was müssen Sie tun, wenn Sie diesbezüglich eine Teil-Ablehnung Ihrer Versicherung bekommen haben. Einfach mit entsprechendem Vermerk an uns übersenden, mit den Ihnen möglichen Kommunikationsmitteln,
wir kümmern uns um den Rest…..