KVB und PostB versichert – aber „falscher“ Faktor
Für alle KVB und PostB-Versicherten gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen, die nur in bestimmten begründeten Fällen eine Steigerung des Faktors der Leistungsziffern der GOÄ erlauben. Was müssen Sie tun, wenn Sie diesbezüglich eine Teil-Ablehnung Ihrer Versicherung bekommen haben. Einfach mit entsprechendem Vermerk an uns übersenden, mit den Ihnen möglichen Kommunikationsmitteln,
wir kümmern uns um den Rest…..