23. Oktober 2019

Zuschlag A zu Hausbesuch ?

Ja, das ist möglich,
wenn der Hausbesuch außerhalb der Sprechstunde, aber nicht zu den in Zuschlag E
(dringend/unverzüglich), Zuschlag F (20-22 Uhr sowie  6-8 Uhr), Zuschlag G (22-6 Uhr) oder Zuschlag H (Sa, So und Feiertag ) genannten Zeiten stattfindet (z.B. Mittwoch oder Freitag nachmittags).

11. Oktober 2019

Grippeimpfung – auch nasal möglich

In einigen besonderen Fällen ist es nötig, auf die intramuskuläre oder subkutane Impfung zu verzichten. Eine nasale Grippeimpfung ist hier die Alternative. Sie können diese mit der Analog-Ziffer A376 abrechnen. Der Eintrag in den Impfausweis ist nicht gesondert abzurechnen, er ist im Ansatz der Ziffer 1 enthalten.

17. Juli 2019

Ziffer 34, wann kann ich sie abrechnen?

Diese Ziffer verdient Ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie können die Ziffer 34 zweimal innerhalb 6 Monaten abrechnen (APK-Dauer: 20 min). Dies also möglichst einmal im Quartal.
Ganz oft geht diese Ziffer im Praxisalltag unter bzw. fristet ein stilles Dasein, weil die Praxen die Kriterien nicht als erfüllt sehen/wissen.
Es handelt sich hierbei um ein Gespräch/Erörterung einer nachhaltig lebensverändernden Erkrankung, bzw. eine aktuelle Veränderung der Krankheitssymptome. Hierzu zählt ebenfalls eine Feststellung einer chronischen Erkrankung, sowie eine erhebliche Verschlimmerung. Ebenso können Sie die Ziffer 34 im Rahmen eines präoperativen Gespräches ansetzen, wenn Sie z. B. Risiken, mögliche Folgen oder auch Ängste im Zusammenhang mit diesem Eingriff mit Ihrem Patienten besprechen. Diese Ziffer ist zeitlich begrenzt und kann wie jede andere Beratungsziffer ebenfalls je nach Aufwand und Zeit im Faktor erhöht werden. Bitte Begründung nicht vergessen – und eine schlüssige Dokumentation!

Mögliche Diagnosen für den Ansatz: Diabetes mellitus, Asthma bronchiale, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises, bösartige Erkrankungen, schwere systemische Erkrankungen, schwere Hypercholesterinämie…..

1. November 2018

Ziffer 15, immer wieder strittig!

Die Ziffer 15 ist eine wichtige Abrechnungsziffer bei chronisch kranken Patienten mit multimorbidem Krankheitsbild, bei älteren Patienten und bei neu aufgetretenen schwerwiegenden Erkrankungen, die eine umfassende Betreuung durch die Praxis bedeuten. Es handelt sich um die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer  (KG, Logo, Ergo) und sozialer Maßnahmen (z.B. Verord. häuslicher Pflege, Verordnung psychotherapeutische Betreuung, etc.) während der kontinuierlichen ambulanten Behandlung des Patienten in Ihrer Praxis. Die Ziffer wird nicht direkt als Beratungsziffer angesetzt, sondern lediglich als Leistung , die neben der eigentlichen Behandlung stattfindet (z.B. Vermittlung zum Facharzt, ggf. Konsil, Überstellung ins Krankenhaus/Altenheim, Medikamentenumstellung, Erstellung Medikationsplan etc.)

Sie können die Ziffer 15  1x jährlich abrechnen. Es empfiehlt sich, dies rückblickend am Jahresende zu tun. Auch hier gilt: dokumentieren Sie deutlich, die Doku in der Patientenakte ist ein absolutes MUSS. Begründung auf der Rechnung ist prinzipiell nicht notwendig, vermeidet aber anfängliche Beanstandungen der Versicherer und hilft die Ziffer adäquat zu begründen!

Der Widerspruch bei Leistungsverweigerung durch die PKV lohnt sich! Wir erledigen das für Sie.

10. September 0201

Impfpass-Neuausstellung

Bitte denken Sie daran, dass die Neuasusstellung eines Impfpasses mit der Ziffer 70 berechnet werden kann!