11. Oktober 2019

Grippeimpfung – auch nasal möglich

In einigen besonderen Fällen ist es nötig, auf die intramuskuläre oder subkutane Impfung zu verzichten. Eine nasale Grippeimpfung ist hier die Alternative. Sie können diese mit der Analog-Ziffer A376 abrechnen. Der Eintrag in den Impfausweis ist nicht gesondert abzurechnen, er ist im Ansatz der Ziffer 1 enthalten.