1. November 2018

Ziffer 15, immer wieder strittig!

Die Ziffer 15 ist eine wichtige Abrechnungsziffer bei chronisch kranken Patienten mit multimorbidem Krankheitsbild, bei älteren Patienten und bei neu aufgetretenen schwerwiegenden Erkrankungen, die eine umfassende Betreuung durch die Praxis bedeuten. Es handelt sich um die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer  (KG, Logo, Ergo) und sozialer Maßnahmen (z.B. Verord. häuslicher Pflege, Verordnung psychotherapeutische Betreuung, etc.) während der kontinuierlichen ambulanten Behandlung des Patienten in Ihrer Praxis. Die Ziffer wird nicht direkt als Beratungsziffer angesetzt, sondern lediglich als Leistung , die neben der eigentlichen Behandlung stattfindet (z.B. Vermittlung zum Facharzt, ggf. Konsil, Überstellung ins Krankenhaus/Altenheim, Medikamentenumstellung, Erstellung Medikationsplan etc.)

Sie können die Ziffer 15  1x jährlich abrechnen. Es empfiehlt sich, dies rückblickend am Jahresende zu tun. Auch hier gilt: dokumentieren Sie deutlich, die Doku in der Patientenakte ist ein absolutes MUSS. Begründung auf der Rechnung ist prinzipiell nicht notwendig, vermeidet aber anfängliche Beanstandungen der Versicherer und hilft die Ziffer adäquat zu begründen!

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