2. Oktober 2019

Achtung Verjährung!

Hochaktuelles Thema zum Jahresende/-beginn!

Haben Sie im Blick, welche Ihrer offenen Pateinten-Rechnungen demnächst verjähren?
Die Frist für den „Verfall“ der Rechnungen beträgt 3 Jahre. Eine schriftliche oder mündliche Mahnung während dieser Zeit unterbricht diese Frist nicht!
Lediglich die Teilbegleichung/Ratenzahlung oder ein schriftliches Schuldeingeständnis.