19. Dezember 2019

Neues zur GOÄ ?

Die aus dem Jahr 1982 stammende Gebührenordnung hinkt dem Stand der Wissenschaft weit hinterher. Moderne medizinische Leistungen müssen bislang über Analogziffern abgerechnet werden.

Schon seit Jahren wird versucht die GOÄ  zu reformieren. Seit 2016 geht die Arbeit an der Neufassung mit dem Vorsitzenden Herrn Dr. K. Reinhardt ( niedergelassener Arzt in eigener Praxis) voran.

Eine Basis für das neue Honorarverzeichnis mit über 5500 Einzelleistungen für alle Tätigkeiten liegt vor. Zum Beispiel soll die ärztliche Zuwendung ( “ sprechende Medizin“ ) zukünftig angemessen bewertet werden. Allerdings soll auch ein Arzt mit vielen technischen Leistungen nichts zu befürchten haben. Des Weiteren seien lt. Dr. Reinhardt einige, aktuell noch geltende, Abrechnungsausschlüsse vom Tisch.

Auch die, von der Politik ins Leben gerufene, KOMV ( Kommission für ein modernes Vergütungssystem) bemüht sich um Lösungen. Allerdings wird hier über eine Zusammenführung der bestehenden Honorarordnungen nachgedacht.

Für weitere Verhandlungen müsse das duale Versicherungssystem aber lt. dem Vorsitzenden des NAV-Virchow-Bundes, Dr. D. Heinrich, unbedingt erhalten bleiben.

Es bleibt spannend !