Wissenschaftliche Kommision für GOÄ-Novelle
Um die GOÄ-Novelle weiter voran zu bringen hat die Bundesregierung eine im koalitionsvertrag vereinbarte Wissenschaftliche Kommision für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) eingesetzt, die im Juni 2018 per Erlass ihre Arbeit aufgenommen hat und aus 13 Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder dieser KOMV verfügen über besondere medizinische, gesundheitsökonomische und sozial- wie verfassungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen. Die Vergütung erfolgt über das BMG
(Bundesministerium für Gesundheit)
Bis spätestens 31.12.2019 soll ein Bericht vorliegen, der folgende Leitfragen beantwortet:
- Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden?
- Welche Probleme bestehen bei den geltenden unterschiedlichen Honorarordnungen in vertrags- und privatärztlichen Bereich?
- Welche grundsätzlichen Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen kommen in Betracht?
- Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen?
- Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
- Welche Vor- und Nachteile gäbe es?
Hinsichtlich dieses neu gesteckten Zeitrahmens ist mit einer endgültigen Novelle der GOÄ sicherlich nicht vor Mitte 2020 zu rechnen, da alle Gremien ihre Erkenntnisse und Empfehlungen einbringen sollen.