10. Mai 2018

GOÄ-Novelle

Die Bestrebungen, die GOÄ auf einen modernen, und kontinuierlich den Gegebenheiten der Neuerungen in der Medizin angepassten Stand zu bringen, nehmen langsam Gestalt an. Auf dem 121. deutschen Ärztetag in Erfurt am 09.05.2018 wurde der Bundesärztekammer (BÄK) der Auftrag erteilt, die bis dato weit fortgeschrittenen Arbeiten an der Novellierung fortzuführen und hierbei alle wichtigen Institutionen wie Landesärztekammern, Berufsverbände und Fachgesellschaften mit ins Boot zu nehmen.
Einer von Teilen der Politik angedachten Zusammenführung von GOÄ und EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) wurde dabei eine klare Absage erteilt.
Als essentiell beim Erarbeiten des Entwurfes zur Leistungslegendierung wurde dabei eine möglichst detaillierte Folgenabschätzung der künftigen Beschlüsse angesehen.

Durch die umfangreichen Berücksichtigungen aller Aspekte für eine Novellierung und die Einbeziehung der verschiedenen Fachgruppen ist mit der GOÄ-Novelle wohl nicht vor 2020 zu rechnen.